Lebensmittelausgaben!
Hilfe, die ankommt.
Bewohner*innen der unten genannten Stadtteile und Orte können Lebensmittel an der jeweils zuständigen Ausgabestelle in ihrem Wohngebiet abholen. Eine vorherige Kontaktaufnahme mit der Tafel ist für die Anmeldung nicht erforderlich. Kommen Sie einfach am entsprechenden Ausgabetag zur Ausgabestelle.
Wenn Sie die Ausgabe zum ersten Mal besuchen, bringen Sie bitte Ihren Bedürftigkeitsnachweis und Ausweis mit und informieren Sie die Ausgabeverantwortlichen darüber, dass Sie sich anmelden möchten.
Für Personen mit Wohnsitz in Rostock gelten ein gültiger Warnow-Pass oder ein gültiger Wohngeldbescheid als Bedürftigkeitsnachweis.
Für Personen mit Wohnsitz im Landkreis Rostock oder im Landkreis Vorpommern-Rügen gilt bei der Anmeldung an der jeweiligen Ausgabestelle ein Sozialleistungsbescheid (z. B. Grundsicherung, Bürgergeld, Arbeitslosengeld, usw.) oder ein Rentenbescheid als Bedürftigkeitsnachweis.


